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   BFH, 20.11.1970 - V R 132/67   

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https://dejure.org/1970,1375
BFH, 20.11.1970 - V R 132/67 (https://dejure.org/1970,1375)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1970 - V R 132/67 (https://dejure.org/1970,1375)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1970 - V R 132/67 (https://dejure.org/1970,1375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 426
  • DB 1971, 511
  • BStBl II 1971, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1968 - V 200/65

    Umsatzbeteiligung eines Gesellschafters als Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 20.11.1970 - V R 132/67
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung in dem Urteil V 200/65 vom 18. Juli 1968 (BFH 93, 98, BStBl II 1968, 702) ausgeführt hat, ist vielmehr auch in solchen Fällen, in denen ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsvertrages Leistungen erbringt, für die Frage der Umsatzsteuerbarkeit dieser Leistungen allein entscheidend, ob diesen Leistungen Entgelte als Gegenleistung gegenüberstehen.
  • BFH, 30.11.1961 - V 156/59 U

    Unterschiede zwischen Erträgen aus einer Gesellschafterbeteiligung und Entgelten

    Auszug aus BFH, 20.11.1970 - V R 132/67
    Die Steuerpflichtige, die zunächst die nach §§ 4 und 5 des Pachtvertrages errechneten Vergütungen als Entgelte für steuerpflichtige Umsätze behandelt hatte, wich in der Umsatzsteuerjahreserklärung 1962 von dieser Behandlung ab und stellte sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 156/59 U vom 30. November 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 194 - BFH 74, 194 - , BStBl III 1962, 73) auf den Standpunkt, daß es sich bei den Vergütungen für die Überlassung des Anlagevermögens nicht um Leistungsentgelte, sondern um nicht steuerbare Gewinnbeteiligungen handele.
  • BFH, 24.10.1963 - V 294/60
    Auszug aus BFH, 20.11.1970 - V R 132/67
    Mit der gegen diesen Bescheid eingelegten Sprungklage hatte die Steuerpflichtige Senats V 294/60 vom 24. Oktober 1963 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 181 - HFR 1964, 181 - ) folgende Auffassung vertreten: Die Steuerpflichtige habe der KG die Nutzung ihres Anlagevermögens aufgrund eines vom Gesellschaftsvertrag losgelösten Pachtvertrages überlassen.
  • BFH, 18.12.1975 - V R 131/73

    Ausgabe von Kommanditanteilen ist steuerbar, aber steuerfrei UStG 1967 § 1 Abs. 1

    Der Senat hat in den vorbezeichneten Urteilen darauf abgestellt, ob die Leistungen des Gesellschafters durch Leistungsentgelt (dann Leistungsaustausch) oder als Gesellschaftsbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust abgegolten werden (vgl. auch die späteren BFH-Urteile vom 20. November 1970 V R 132/67, BFHE 100, 426, StRK, Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951, § 10, Rechtsspruch 60; vom 17. August 1972 V R 63/68, BFHE 107, 72, BStBl II 1972, 922, und vom 19. Juli 1973 V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).
  • BFH, 17.08.1972 - V R 63/68

    Stiller Gesellschafter - Stille Gesellschaft - Gewinnbeteiligung - Entgelt -

    Unter diesen Umständen kommt es, wie der Senat in dem Urteil V R 132/67 vom 20. November 1970 (BFH 100, 426) erneut ausgeführt hat, allein darauf an, ob die Leistungen der Steuerpflichtigen durch Leistungsentgelt abgegolten werden (Leistungsaustausch im Sinne des § 1 UStG 1951) oder ob die Steuerpflichtige lediglich am Gewinn der stillen Gesellschaft beteiligt ist und daher eine Gegenleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts nicht vorliegt.
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